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20. 06. 2012

RUPPERT: Urteil aus Karlsruhe schnell und gründlich umsetzen

BERLIN. Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Informationsrechte des Bundestags in europäischen Angelegenheiten erklärt der zuständige Berichterstatter im EU-Ausschuss der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen schnell und gründlich umgesetzt werden. Es gilt vor allem, die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung zu konkretisieren. Außerdem muss der Vorhabenbegriff des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG), d.h. die Gesamtheit aller Vorhaben der EU, an zwischenstaatliche Verträge und Initiativen wie den Euro-Plus-Pakt, angepasst werden. Die parlamentarischen Informations- und Mitbestimmungsrechte müssen für künftige Entwicklungen auf europäischer Ebene zukunftsfest gemacht werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Gespräche über eine Gesetzesänderung des EUZBBG sehr bald beginnen. Dabei sollten sich möglichst alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Dass die Rechte des Bundestags in der europäischen Politik gestärkt werden, sollte ein Anliegen aller Fraktionen sein.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
487-Ruppert-Bundesverfassungsgericht.pdf (2012-06-20, 92.17 KB)


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